In unseren Filialen bieten wir Ihnen ein breites Sortiment an biologischen Lebensmitteln. Erfahren Sie hier, woran Sie Bio-Produkte erkennen.
Das EU-Bio-Logo
ist seit 2010 die Pflichtkennzeichnung für Produkte, die die Anforderungen der EU-Öko-Verordnung erfüllen. Das bedeutet, dass 95 % der Zutaten aus ökologischem Anbau stammen und keine Geschmacksverstärker oder Farbstoffe enthalten sind. Erzeuger, die ökologisch anbauen, verzichten auf synthetische Pflanzenschutzmittel, Mineraldünger und Gentechnik. Die Einhaltung der Vorschriften wird mindestens einmal jährlich kontrolliert.
Das deutsche Bio-Siegel,
das 2001 eingeführt wurde, können Erzeuger und Hersteller freiwillig und zusätzlich zum EU-Bio-Logo nutzen. Damit garantieren sie ökologische Produktion und artgerechte Tierhaltung. Produkte mit dem Bio-Siegel müssen ebenfalls die Anforderungen der EU-Öko-Verordnung erfüllen.
Darüber hinaus gibt es noch Verbandssiegel wie z. B. Bioland oder Demeter, die erweiterte und strengere Anforderungen an den ökologischem Anbau und die Verarbeitung der Produkte stellen.
Für unsere Filialen haben wir die Kennzeichnung
BIOlogisch entwickelt,
um Ihnen den Einkauf Ihrer Bio-Lebensmittel so einfach wie möglich zu machen. Alle Bio-Produkte aus unserem Sortiment sind am Regal mit diesem Hinweis gekennzeichnet und befinden sich direkt neben den entsprechenden konventionellen Produkten. Damit bieten wir Ihnen eine schnelle Orientierung: Sie finden alle Bio-Alternativen auf einen Blick.
Die Kriterien der EU-Öko-Verordnung:
Tierische Produkte
- Tiere müssen artgerecht gehalten werden.
- Die Tiere fressen ökologisch erzeugtes Futter, ohne Zusatz von Antibiotika und Leistungsförderern.
- Es werden Mindeststall- und -freiflächen vorgegeben.
- Tiere dürfen beim Transport weder mit Stromstößen getrieben werden noch mit allopathischen Beruhigungsmitteln behandelt werden.
Pflanzliche Produkte
- Pflanzliche Produkte müssen aus abwechslungsreichen Fruchtfolgen stammen.
- Der Einsatz chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel ist verboten.
- Leicht löslicher, synthetisch-mineralischer Dünger ist nicht erlaubt.
- Es dürfen keine gentechnisch veränderten Organismen verwendet werden.
Verarbeitete Produkte
- Die Lebensmittel dürfen keiner Bestrahlung ausgesetzt werden und keine künstlichen Aromen oder Farb- und Konservierungsstoffe enthalten.
- Verarbeitete Lebensmittel dürfen nur dann als biologische Erzeugnisse gekennzeichnet werden, wenn alle oder fast alle Zutaten (mindestens 95 %) landwirtschaftlichen Ursprungs aus ökologischer Produktion stammen.